+++ Urteil: Verfassungsschutz darf AfD nicht als Prüffall bezeichnen +++

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt, die AfD weiter öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen.

In der Mitteilung heißt es, maßgeblich für die Entscheidung sei, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für die Mitteilung, eine Partei werde als „Prüffall“ bearbeitet, keine Rechtsgrundlage enthalte. Äußerungen von Hoheitsträgern wie dem Bundesamt, durch die in die Rechte einer politischen Partei eingegriffen werde, bedürften nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts aber einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung. Zudem komme der Bezeichnung „Prüffall“ in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu und sei damit nach Artikel 21 Grundgesetz ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der AfD.

Die Entscheidung kam nicht überraschend. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages war zuvor zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt. Der Begriff „Prüffall“ sei zu stigmatisierend, hieß es.

AfD-Chef Jörg Meuthen sagte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Es ist ein gutes Zeichen, dass das Gericht der parteipolitischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes einen Riegel vorgeschoben hat“. AfD-Fraktionschefin Alice Weidel ging einen Schritt weiter und forderte die Absetzung von Thomas Haldenwang, dem Präsidenten des BfV. „Personelle Konsequenzen müssen her. Haldenwang hat gezeigt, dass ihm die notwendige Neutralität für die Ausübung eines so wichtigen Amtes fehlt.“ so Weidel.

Haldenwang war erst am 15. November 2018 seinem Vorgänger Hans-Georg Maaßen ins Amt gefolgt, nachdem dieser des Amtes enthoben wurde. Maaßen hätte sich entschieden gegen eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ausgesprochen.

Dass dem Eilantrag der AfD durch das Kölner Gericht stattgegeben wurde, zeugt von der gezielten Instrumentalisierung des Inlandgeheimdienstes um Entscheidungen durch den politischen Entscheidungsprozess vorwegzunehmen. Es erscheint unverantwortbar, dass die Regierung in einem Superwahljahr – Europa- und Kommunalwahlen, Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen – die größte Oppositionspartei des Landes dermaßen öffentlich denunziert. In normalen Fällen hätte dies den unweigerlichen Rücktritt der Kanzlerin oder aber mindestens ihres Innenministers und obersten Verfassungsschützers zur Folge haben müssen.

Quellen:

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/gericht-im-eilverfahren-verfassungsschutz-darf-afd-nicht-als-prueffall-bezeichnen/

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/gericht-im-eilverfahren-verfassungsschutz-darf-afd-nicht-als-prueffall-bezeichnen/

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article189450107/Prueffall-Urteil-zur-AfD-Schlechte-Nachricht-fuer-die-Gemaessigten.html

http://www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Presse-darf-AfD-weiter-Prueffall-nennen

http://www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Verfassungsschutz-darf-AfD-nicht-als-Prueffall-bezeichnen

 

+++ Das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes auf dem Prüfstand +++

Nach der Deklarierung der Alternative für Deutschland (AfD) als sogenannten, und neu erfundenen, „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist inzwischen schon wieder einiges passiert. Grund, sich damit auseinanderzusetzen. Das Gutachten, welches die Begründung hierfür darlegen und untermauern soll, war als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet. Es hätte also nie an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Schon kurz nach der Pressekonferenz des BfV zitierten allerdings einzelne Medien daraus. Mußte man zunächst, davon ausgehen, daß man es mit undichten Stellen zu tun hat, liegt inzwischen eher der Verdacht nahe, daß dieses Gutachten gezielt an Medienvertreter lanciert wurde, damit diese in gewohnt reißerischer Art daraus bruchstückhaft zitieren und somit die Ergebnisse des BfV stärken würden. Einer näheren Prüfung hält dieses sogenannte „Gutachten“ nämlich nicht stand.

Inzwischen hat der Bundesvorstand der AfD Klage gegen das BfV beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln gestellt. Ziel ist, daß diese dem BfV untersagt, die AfD als „Prüffall“ zu bezeichnen und somit in den Parteienwettbewerb durch nicht gerechtfertigte Stigmatisierung einzugreifen. Das BfV hat fürs Erste auf seinen Netzseiten die betreffenden Verlautbarungen entfernt, um im Falle eines Falles nicht des wiederholten Rechtsbruches schuldig zu werden.

Wie schon weiter oben erwähnt, wird das „Gutachten“ diesem Begriff nicht gerecht. Es ist nicht nur substanzlos und in Teilen schlicht falsch, nein es wird auch Kriterien nicht gerecht, die jeder Student der Geisteswissenschaften in den ersten beiden Semestern unter dem Begriff „Wissenschaftliches Arbeiten“ lernt. Oder wohl lernen sollte… Hierunter fallen das richtige Zitieren und auch das, was man „Quellenkritik“ nennt. Gemeint ist damit die Analyse, wer, was, wann und warum sagte. Man kann als Bundesamt mit einem Personalstab von zig Leuten natürlich Antifa-„Recherche“-Seiten bemühen. Man kann auch Zeitungsartikel zitieren, die sich direkt auf solche Seiten beziehen. Aber man sollte dies zumindest kenntlich machen. Denn es ist nicht davon auszugehen, daß dort neutral und unvoreingenommen berichtet wird. Das Gegenteil ist der Fall! Und dann muß man generell überprüfen, ob das Gesagte stimmt und nicht nur eine Materialsammlung erstellen, indem man den Begriff „Alternative für Deutschland“ bei Google eingibt. Doch genau danach sieht dieses „Gutachten aus.

An zwei Stellen im „Gutachten“ taucht der Vorwurf auf, die AfD gehe insbesondere in ihrer Bildungspolitik von einer „Höherwertigkeit der ‚weissen, europäischen Kultur‘“ aus. Allerdings fehlt an beiden Stellen jeder Beleg für diese verlogene Behauptung. Das BfV weiß, daß es nichts, aber auch gar nichts, Substantielles hat, womit diese Hypothese belegt würde. Mit der Erklärung zum „Prüffall“ macht sich das BfV zum politischen Werkzeug der etablierten Parteien.

An dieser Stelle sollte man auch in Erwägung ziehen, das BfV wegen offensichtlicher Verschwendung von Steuermitteln für solch unwissenschaftliche Ausarbeitungen zur Rechenschaft zu ziehen.

Besonders zum Vorwurf wird der AfD gemacht, daß wir uns positiv auf das deutsche Volk beziehen und dieses zurück in den Fokus der deutschen Politik rücken wollen. Das ist absurd! Nicht, weil wir es nicht tun würden. Sondern deshalb, weil dieses alle politischen Parteien tun sollten, weil es laut Grundgesetz unser Verfassungsauftrag ist!

Man wirft uns vor, verfassungsfeindlich zu sein, sprich die staatliche Ordnung, wie sie im Grundgesetz definiert ist, abschaffen zu wollen. Das Gegenteil ist der Fall! Wir wollen doch nur, daß die staatliche Ordnung wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehrt. Und dieses gibt diese Ordnung als die Ordnung des deutschen Volkes aus. Als was auch sonst?

„Dem deutschen Volke“ prangt groß über dem Gebäude, in welchem die Politiker sitzen, die für das ganze Schmierentheater – und als nichts weiter kann man die Sache um das BfV und den sogenannten „Prüffall“ bezeichnen – verantwortlich sind. Auch der Amtseid, der von Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesministern abzulegen ist, bezieht sich dezidiert auf das deutsche Volk.

Ein weiterer Punkt fällt ins Auge: sechs Parteifreunde haben ein eigenes Unterkapitel gewidmet bekommen. Hier wird nun der abenteuerliche Versuch unternommen, eine Partei mit über 33.000 Mitgliedern auf sechs Personen zu reduzieren. Dieser Versuch greift noch nicht einmal in einer durch und durch hierarchischen Partei. Nimmt man sich jetzt unsere AfD vor Augen, die eine Partei der Charaktere und Strömungen ist, beginnt diese Bild vollständig zu bröckeln. Wirft man dann noch einen Blick auf die sechs namentlich Erwähnten wird klar, daß die Beamten, die dieses „Gutachten“ schrieben (Es waren wohl eher Praktikanten, wenn man es sich als Ganzes mal ansieht…) überhaupt keine Ahnung zu haben scheinen, worüber sie da geschrieben haben.

Im Ergebnis des „Gutachtens“ fällt ein Wort auf. Es ist das Wort „Verdachtssplitter“. Der anfängliche, oder wohl besser gesagt erhoffte, Verdacht ist schlichtweg zersplittert…

Der Bundesinnenminister Seehofer sollte sich schämen, ein solches „Gutachten“ verantworten zu müssen. Er sollte seinen Hut nehmen und wegen Unfähigkeit zurücktreten!

+++ „Prüffall“ AfD – Verfassungsschutz statt Argumente +++

Dieses Jahr stehen mehrere Wahlen ins Haus. In Brandenburg, Thüringen und Sachsen sind Landtagswahlen, das Europaparlament wird gewählt und ebenso die Kreistage und Gemeinderäte in Sachsen-Anhalt. Für all diese Wahlen werden laut Prognosen starke Zugewinne für die AfD erwartet. Wie reagieren die etablierten Parteien darauf? Setzen sie sich inhaltlich mit der AfD auseinander? Gehen sie auf die Wünsche, Nöte und Sorgen der Bürger ein? Weit gefehlt! Der Verfassungsschutz wird in Stellung gebracht. Da es für die Beobachtung einer Partei große Hürden gibt – und dies mit Recht – konstruiert man hierfür einen sogenannten „Prüffall“, den es als Begriff juristisch gar nicht gibt.

Doch wir lassen uns von diesem durchschaubaren Spiel nicht beeindrucken und werden den etablierten Parteien auch weiterhin zeigen, wo den Bürgern der Schuh drückt.

Prüfen Sie uns, prüfen Sie unser Wahlprogramm, prüfen Sie unsere Kandidaten – Wir haben nichts zu verbergen und bringen frischen Wind in die Parlamente!