+++ INTEGRATION WEITESTGEHEND GESCHEITERT! +++

Es ist verwunderlich, dass die beiden Nationalspieler Ilkay Gündogan und Mesut Özil für ihren Fototermin mit dem türkischen Präsidenten Erdogan kritisiert werden. Dabei bezeichneten die Fußballspieler Erdogan als ihren Präsidenten. Das stimmt auch bedingt. Der 1988 geborene Özil legte 2007 die türkische Staatsbürgerschaft ab und der 1990 geborene Gündogan hat die sogenannte doppelte Staatsbürgerschaft. Im Jahr 2000 wurde das Staatsangehörigkeits-Gesetz von der rot-grünen Bundesregierung geändert, so dass eine doppelte Staatsbürgerschaft wesentlich erleichtert wurde.

Die naiven Integrationsmaßnahmen der letzten Jahrzehnte haben dazu geführt, dass sich immer mehr und größere Parallelgesellschaften in Deutschland bilden. Anstatt an die Zuwanderer Forderungen zu stellen und sie zur Annahme der deutschen Leitkultur zu bewegen, wurden seitens der Politik nur Zugeständnisse gemacht. Die Debatten über Schwimmunterricht für Mädchen, das Abhängen von Kreuzen oder auch dass die deutsche Nationalhymne bei Länderspielen von manchen nicht mitgesungen wird, zeigen den Integrationsstatus in unserem Land.

Angesichts der Politik der offenen Grenzen werden Millionen weitere Zuwanderer in Deutschland ankommen. Gegenüber diesen kulturfremden Menschen wird maximale Toleranz von der deutschen Bevölkerung gefordert. Von einer Forderung, deutsche Gesetze und Traditionen zu achten, hört man nur sehr wenig von den Altparteien. Am Wenigsten von den Sozialdemokraten, Grünen und Linken.

Als ersten Schritt für eine wirkliche Integration müssen endlich die doppelte Staatsbürgerschaft abgeschafft und konkrete Forderungen an die Migranten gestellt werden!

https://www.welt.de/…/Herr-Erdogan-geben-Sie-das-Shirt-zuru…

https://www.welt.de/…/Pressestimmen-zu-Erdogan-Foto-Das-Geg…

https://www.welt.de/…/Bosbach-zu-Guendogan-und-Oezil-Sollte…

https://www.focus.de/…/kommentar-breites-grinsen-fuer-erdog…

+++ ALTERSBESTIMMUNG BEI “MINDERJÄHRIGEN” ZUWANDERERN NOTWENDIG! +++

Die Fälle von vermeintlichen “minderjährigen Flüchtlingen” die dann doch Mitte zwanzig sind und älter, häufen sich. Ein sogenannter minderjähriger Zuwanderer kostet den Staat, auf Grund der besonderen Betreuungsmaßnahmen zwischen 50.000 bis 60.000 Euro pro Jahr. Schon durch das Erscheinungsbild einiger jugendlicher Zuwanderer ist ersichtlich, dass es sich bei ihnen nicht um Kinder oder Jugendliche handeln kann. Ein z.B. 16 Jähriger mit einem dichten Vollbart ist nicht nur bei Europäern die Ausnahme. Aber das Offensichtliche wird von vielen Befürwortern der Politik der offenen Grenzen einfach ausgeblendet. Allein der gesunde Menschenverstand gebietet es, das Alter dieser Zuwanderer zu prüfen. Doch aus ideologischen Gründen ist es von den links-grünen Politikern nicht gewollt.

Mindestens ein Drittel der vermeintlichen minderjährigen Zuwanderer sei schon volljährig, sagte die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Julia Klöckner und bezog sich damit auf Aussagen von Experten. Da ein Großteil der Zuwanderer keine Ausweisdokumente hat, kann nur durch medizinische Verfahren und Methoden festgestellt werden, wie alt die Betreffenden wirklich sind.

Eine Methode sind Röntgenuntersuchungen, die aber von der Bundesärztekammer abgelehnt werden. In Strafrechtsprozessen wird allerdings eine Röntgenuntersuchung ständig angewandt.

Aber es gibt noch andere Verfahren, bei denen man von einem Eingriff in den Körper nicht reden kann. So wurde im Landkreis Hildesheim mit Hilfe eines neuartigen DNA-Tests das Alter eines afghanischen Flüchtlings überprüft. Mit Hilfe einer Speichel- und Blutprobe konnte festgestellt werden, dass der vermeintlich 16 Jährige laut Test um die 26 Jahre alt ist. Aber für eine flächendeckende Altersbestimmung bietet sich eine von der Frauenhofer-Gesellschaft entwickelte Ultraschall-Methode an. Ursprünglich entwickelt, um den Kinder- und Menschenhandel zu bekämpfen, könnte das »PRIMSA«-Ultraschall-System dazu dienen, den Asyl-Missbrauch zu bekämpfen.

Um die Sicherheitslücken und den sehr viel teureren Status eines vermeintlich “minderjährigen Flüchtlings” aufzudecken, fordert die AfD schon länger in den Landtagen und im Bundestag eine obligatorische Altersbestimmung. Die Zuwanderer haben eine Bringschuld und müssen ausgewiesen werden, wenn sie nicht einmal willens sind, ihr Alter feststellen zu lassen.

Quelle:
http://www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/minderjaehrige-fluechtlinge-land-verweigert-zahlen-zu-alterspruefung-in-rheinland-pfalz_18427771.htm

http://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-in-deutschland-aerztekammer-lehnt-generelle-alterstests-fuer-asylbewerber-ab/20804164.html

https://www.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2017/oktober/medica-2017-fraunhofer-zeigt-ultraschall-handscanner.html

https://www.n-tv.de/politik/Landkreis-ueberprueft-Afghanen-mit-DNA-Test-article20224290.html

https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/fluechtlinge–neues-testverfahren-zur-altersbestimmung-7815650.html

+++Über 70 000 000 Euro für Unterkünfte von Asylanten und Zuwanderern+++

Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt vom 10.03.2017, hinsichtlich der Anmietung von externen Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung, brachte die eklatante Misswirtschaft der Landesregierung zum Vorschein.

Die Kleine Anfrage belegt zum einen die Höhe der Kosten 2016, sowie die Leerstandskosten des gleichen Jahres und wagt eine Prognose für den kommenden zwei Jahre, 2017 und 2018. Allein für den Landkreis Saalekreis belaufen sich die Kosten für 2016 auf 11.378.013,87 €, die Leerstandskosten belaufen sich auf 3.235.378,45 €. Die finanziell bereits überbelasteten Kommunen sehen sich nunmehr mit Summen konfrontiert die an anderer Stelle erst „erwirtschaftet“, sprich eingespart, werden müssen. Finanzielle Aufwendungen die im Zuge der Asylkatastrophe und der damit einhergehenden ungehinderten Einwanderung Unberechtigter auf die Landkreise abgewälzt wurden.

Der Steuerzahlerbund verwies bereits in seinem aktuellen Schwarzbuch auf einen Fall in Genthin, bei dem vom Land Sachsen-Anhalt ein ehemaliger Supermarkt, für die Unterbringung von Flüchtlingen, angemietet wurde, der bis heute nicht genutzt werden kann. Die Mietkosten belaufen sich bei dieser Immobilie für drei Jahre auf 800.000 €. Auch hier wurde durch eine Kleine Anfrage der AfD die dubiose Vermietungspraxis öffentlich gemacht.

Die aktuelle Anfrage fasst nun eine Auflistung aller Landkreise zusammen. Trauriger Spitzenreiter ist hierbei die Landeshauptstadt Magdeburg, bei der sich die Kosten für die Anmietung von externen Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung auf 14.405.000,00 € belaufen. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte sich Oberbürgermeister Trümper (parteilos) hinsichtlich der leerstehenden Flüchtlingsunterkünfte zu Wort gemeldet. Der Leerstand kostet die Stadt jeden Monat rund 198.000 Euro.

Für den Landkreis Börde belaufen sich beispielsweise die Kosten für 2016 auf 11.855.834,00 €, die Leerstandkosten für 2016 umfassen 771.227,72 €.

Zum anderen zielte die aktuelle Kleine Anfrage darauf, heraus zu finden mit welchen Vertragspartnern Mietverträgen geschlossen wurden. Hierbei blieb die Landesregierung aus datenschutzrechtlichen Bedenken allerdings eine Antwort schuldig. „Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Bei der Beantwortung […] dieser Kleinen Anfrage stehen allerdings datenschutzrechtliche Belange der Geschäfts- und Vertragspartner der Landkreise und kreisfreien Städte entgegen.“

Das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes:

http://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/fall-details/news/ein-leerer-supermarkt-und-das-land-zahlt/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=22d848c9d74a499c3c6685cab631035b

Kleine Anfrage „Kosten der Anmietung externer Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung“:

http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d1129aak.pdf

Kleine Anfrage „Flüchtlingsunterkunft Genthin“:

http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d0814aak.pdf

Oberbürgermeister Trümper:

http://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/leerstand-fluechtlingsunterkuenfte-sachsen-anhalt-100.html

+++Die Kosten der unkontrollierten Masseneinwanderung in Sachsen-Anhalt!+++

Die Kosten für das durch die CDU und SPD ausgelöste Asylchaos werden immer größer. Durch die unkontrollierte Masseneinwanderung werden noch sehr hohe Kosten auf das Land zukommen. Ganz zu schweigen von der Verschlechterung der inneren Sicherheit. Die Asylkosten von 2015 und 2016 betragen allein in Sachsen – Anhalt zusammen 660 Millionen Euro. Es ist kaum den Bürgern zu vermitteln, auf welche wundersame Weise das Geld auf einmal zur Verfügung steht. Angesichts der Einsparungen der letzten Jahre und der finanziellen Mehrbelastung der Menschen, ist es nur legitim, die falschen Prioritäten der Landesregierung zu kritisieren.

Während faktisch alles im Landeshaushalt unter Finanzierungsvorbehalt steht, scheint dies nicht für den Bereich Asyl zu gelten. Angesichts der hohen Geldbeträge, ist es nicht verwunderlich, dass die Asylindustrie gute Umsätze macht.

Es ist fraglich, ob es überhaupt eine Debatte um die Asylkosten in Sachsen-Anhalt gebe, wenn der AfD Landtagsabgeordnete Daniel Roi nicht die Anfrage über die Kosten der Masseneinwanderung gestellt hätte. Deshalb können sie sicher sein, dass wir weiterhin unbequeme Anfragen stellen werden.