Keine Grundsteuererhöhung durch die Hintertür!

Im letzten Plenum debattierte der Landtag von Sachsen-Anhalt die anstehende Grundsteuerreform. Bereits im letzten Jahr brachte die AfD-Fraktion den Antrag ein, dass die Reform zu keiner höheren Steuerbelastung der Bürger führen darf.
Mittlerweile hat Bundesfinanzminister Scholz einen Reformvorschlag vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein Verkehrswertmodell, bei dem bspw. die Miete zur Ermittlung des Verkehrswertes berücksichtigt wird.  Was die SPD als Gerechtigkeit verkauft, bedeutet nichts anderes, als dass gerade diejenigen Bürger, die heute schon unter hohen Mieten leiden, auch noch bei der Grundsteuer besonders bestraft werden.  Nach Berechnungen des Bunds der Steuerzahler steigen die Grundsteuern bundesweit im Durchschnitt um 70 %.  In Ostdeutschland sollen die Grundsteuererhöhungen sogar noch höher ausfallen.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kostenexplosion lautet, dass die Kommunen einfach die Hebesätze senken sollen, um die Grundsteuereinnahmen konstant zu halten. Bei genauem Hinsehen wird jedoch schnell klar, dass es sich um ein reines Lippenbekenntnis handelt. Es ist völlig realitätsfremd anzunehmen, dass die Kommunen die Mehreinnahmen über die Hebesätze ausgleichen werden. Denn nach dem Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze normiert, was bedeutet, dass die Kommunen, die ihren Hebesatz unter den Normwert senken, bekommen geringere Landeszuweisungen und würden sich damit selbst gleich doppelt bestrafen. Einmal bekämen weniger Grundsteuereinnahmen, und zweitens auch noch geringere Landeszuweisungen. Das führt dazu, dass genau die Kommunen, bei denen die Grundsteuereinnahmen durch die Neubewertung besonders hoch ausfallen, einen Anreiz haben, ihren aufkommensneutralen Hebesatz auf den Normierungshebesatz zu erhöhen, um keine Nachteile bei den Landeszuweisungen zu bekommen.
Von dieser technokratischen Betrachtung einmal abgesehen: Die Steuereinnahmen der Kommunen haben sich von 2010 bis 2017 um rund 50 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurde in demselben Zeitraum der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B um 15 Prozent und erhöht. Allein in den letzten 5 Jahren haben 60 Prozent aller Kommunen mindestens einmal ihre Hebesätze erhöht.
Wenn Kommunen sogar in Jahren steigender Einnahmen die Hebesätze erhöhen, warum sollten sie dann auf einmal die Hebesätze senken?
Einige Bundesländer, allen voran Bayern, wollen den Weg zur Grundsteuerexplosion nicht mitgehen und so einigte man sich im Bundesrat auf eine Länder-Öffnungsklausel.
Mit dieser Öffnungsklausel können die Bundesländer das Verkehrswertmodell der Bundesregierung außer Kraft setzen und gegen ein reines Flächenmodell ersetzen. Der Hintergrund ist klar: Länder wie Bayern oder Hessen wollen die Wohnkosten in den Ballungsräumen nicht noch weiter in die Höhe treiben.
In Sachsen-Anhalt steht die Debatte über die Frage noch aus. Die Behandlung im Finanzausschuss findet erst im September statt.
Was fordert die Alternative für Deutschland?
Die AfD-Bundestagsfraktion brachte einen Vorschlag zur Abschaffung der Grundsteuer in die Debatte ein. Als Kompensation sollen die Kommunen ein Hebesatzrecht auf 1 % der Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer erhalten. Verfassungsrechtler, der Steuerzahlerbund und Eigentümerverbände sind sich darin einig, dass die Abschaffung die beste Lösung wäre.
Wenn aber diese grundsätzliche Reform nicht gelingt, dann spricht sich die AfD-Fraktion eher für das Flächenmodell aus, auf jeden Fall aber gegen jede Erhöhung der Grundsteuer.