+++ ALTERSBESTIMMUNG BEI “MINDERJÄHRIGEN” ZUWANDERERN NOTWENDIG! +++

Die Fälle von vermeintlichen “minderjährigen Flüchtlingen” die dann doch Mitte zwanzig sind und älter, häufen sich. Ein sogenannter minderjähriger Zuwanderer kostet den Staat, auf Grund der besonderen Betreuungsmaßnahmen zwischen 50.000 bis 60.000 Euro pro Jahr. Schon durch das Erscheinungsbild einiger jugendlicher Zuwanderer ist ersichtlich, dass es sich bei ihnen nicht um Kinder oder Jugendliche handeln kann. Ein z.B. 16 Jähriger mit einem dichten Vollbart ist nicht nur bei Europäern die Ausnahme. Aber das Offensichtliche wird von vielen Befürwortern der Politik der offenen Grenzen einfach ausgeblendet. Allein der gesunde Menschenverstand gebietet es, das Alter dieser Zuwanderer zu prüfen. Doch aus ideologischen Gründen ist es von den links-grünen Politikern nicht gewollt.

Mindestens ein Drittel der vermeintlichen minderjährigen Zuwanderer sei schon volljährig, sagte die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Julia Klöckner und bezog sich damit auf Aussagen von Experten. Da ein Großteil der Zuwanderer keine Ausweisdokumente hat, kann nur durch medizinische Verfahren und Methoden festgestellt werden, wie alt die Betreffenden wirklich sind.

Eine Methode sind Röntgenuntersuchungen, die aber von der Bundesärztekammer abgelehnt werden. In Strafrechtsprozessen wird allerdings eine Röntgenuntersuchung ständig angewandt.

Aber es gibt noch andere Verfahren, bei denen man von einem Eingriff in den Körper nicht reden kann. So wurde im Landkreis Hildesheim mit Hilfe eines neuartigen DNA-Tests das Alter eines afghanischen Flüchtlings überprüft. Mit Hilfe einer Speichel- und Blutprobe konnte festgestellt werden, dass der vermeintlich 16 Jährige laut Test um die 26 Jahre alt ist. Aber für eine flächendeckende Altersbestimmung bietet sich eine von der Frauenhofer-Gesellschaft entwickelte Ultraschall-Methode an. Ursprünglich entwickelt, um den Kinder- und Menschenhandel zu bekämpfen, könnte das »PRIMSA«-Ultraschall-System dazu dienen, den Asyl-Missbrauch zu bekämpfen.

Um die Sicherheitslücken und den sehr viel teureren Status eines vermeintlich “minderjährigen Flüchtlings” aufzudecken, fordert die AfD schon länger in den Landtagen und im Bundestag eine obligatorische Altersbestimmung. Die Zuwanderer haben eine Bringschuld und müssen ausgewiesen werden, wenn sie nicht einmal willens sind, ihr Alter feststellen zu lassen.

Quelle:
http://www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/minderjaehrige-fluechtlinge-land-verweigert-zahlen-zu-alterspruefung-in-rheinland-pfalz_18427771.htm

http://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-in-deutschland-aerztekammer-lehnt-generelle-alterstests-fuer-asylbewerber-ab/20804164.html

https://www.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2017/oktober/medica-2017-fraunhofer-zeigt-ultraschall-handscanner.html

https://www.n-tv.de/politik/Landkreis-ueberprueft-Afghanen-mit-DNA-Test-article20224290.html

https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/fluechtlinge–neues-testverfahren-zur-altersbestimmung-7815650.html

+++ Kein Kirchenasyl! +++ Video +++

Die Landesregierung wird aufgefordert, ihre Ausländerbehörden anzuweisen, dass künftig der Vollzug über die Entscheidung hinsichtlich der Abschiebung eines Ausländers nicht mehr aufgrund eines gewährten Kirchenasyls ausgesetzt werden darf.

Sachsen-Anhalt soll sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass diese das Bundesministerium für Inneres anweist, dafür Sorge zu tragen, dass künftig der Vollzug über die Entscheidung hinsichtlich der Abschiebung eines Ausländers nicht mehr aufgrund eines gewährten Kirchenasyls ausgesetzt werden darf.

Die Kenia-Koalition wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die rechts- und verfassungswidrige Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Kirchen (Frühjahr 2016), wonach Kirchenasyl „toleriert“ wird, mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.

Das Kirchenasyl stellt ein über den Rechtsstaat hinausgehendes Kirchenrecht dar.
Derartige Sonderrechte für Kirchen sind in unserer Rechtsordnung nicht vorgesehen und verbieten sich auch in Hinblick auf das staatliche Gewaltmonopol. Die Exekutive ist ausschließlich an die Gesetze gebunden, weshalb die bisherige Praxis der Ausländerbehörden, den Vollzug von Abschiebeanordnungen aufgrund eines Kirchenasyls auszusetzen, rechts- und verfassungswidrig ist, und entsprechend zu unterbleiben hat.

Antrag: http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/…/drs/wp7/drs/d1302aan…

#afd #robertfarle #kirchenasyl #antrag #lsa #btw2017 #asylchaos

+++Über 70 000 000 Euro für Unterkünfte von Asylanten und Zuwanderern+++

Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt vom 10.03.2017, hinsichtlich der Anmietung von externen Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung, brachte die eklatante Misswirtschaft der Landesregierung zum Vorschein.

Die Kleine Anfrage belegt zum einen die Höhe der Kosten 2016, sowie die Leerstandskosten des gleichen Jahres und wagt eine Prognose für den kommenden zwei Jahre, 2017 und 2018. Allein für den Landkreis Saalekreis belaufen sich die Kosten für 2016 auf 11.378.013,87 €, die Leerstandskosten belaufen sich auf 3.235.378,45 €. Die finanziell bereits überbelasteten Kommunen sehen sich nunmehr mit Summen konfrontiert die an anderer Stelle erst „erwirtschaftet“, sprich eingespart, werden müssen. Finanzielle Aufwendungen die im Zuge der Asylkatastrophe und der damit einhergehenden ungehinderten Einwanderung Unberechtigter auf die Landkreise abgewälzt wurden.

Der Steuerzahlerbund verwies bereits in seinem aktuellen Schwarzbuch auf einen Fall in Genthin, bei dem vom Land Sachsen-Anhalt ein ehemaliger Supermarkt, für die Unterbringung von Flüchtlingen, angemietet wurde, der bis heute nicht genutzt werden kann. Die Mietkosten belaufen sich bei dieser Immobilie für drei Jahre auf 800.000 €. Auch hier wurde durch eine Kleine Anfrage der AfD die dubiose Vermietungspraxis öffentlich gemacht.

Die aktuelle Anfrage fasst nun eine Auflistung aller Landkreise zusammen. Trauriger Spitzenreiter ist hierbei die Landeshauptstadt Magdeburg, bei der sich die Kosten für die Anmietung von externen Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung auf 14.405.000,00 € belaufen. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte sich Oberbürgermeister Trümper (parteilos) hinsichtlich der leerstehenden Flüchtlingsunterkünfte zu Wort gemeldet. Der Leerstand kostet die Stadt jeden Monat rund 198.000 Euro.

Für den Landkreis Börde belaufen sich beispielsweise die Kosten für 2016 auf 11.855.834,00 €, die Leerstandkosten für 2016 umfassen 771.227,72 €.

Zum anderen zielte die aktuelle Kleine Anfrage darauf, heraus zu finden mit welchen Vertragspartnern Mietverträgen geschlossen wurden. Hierbei blieb die Landesregierung aus datenschutzrechtlichen Bedenken allerdings eine Antwort schuldig. „Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Bei der Beantwortung […] dieser Kleinen Anfrage stehen allerdings datenschutzrechtliche Belange der Geschäfts- und Vertragspartner der Landkreise und kreisfreien Städte entgegen.“

Das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes:

http://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/fall-details/news/ein-leerer-supermarkt-und-das-land-zahlt/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=22d848c9d74a499c3c6685cab631035b

Kleine Anfrage „Kosten der Anmietung externer Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung“:

http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d1129aak.pdf

Kleine Anfrage „Flüchtlingsunterkunft Genthin“:

http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d0814aak.pdf

Oberbürgermeister Trümper:

http://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/leerstand-fluechtlingsunterkuenfte-sachsen-anhalt-100.html

Asylkrise bewältigen. 14. Maßnahmen zum Schutz vor Terror, Kriminalität und Kostenexplosion

Aktuelle Forderungen der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt.

Robert Farle:

“Ich trage im Folgenden zunächst die wichtigsten Gedanken unseres Antrags vor.

01. Mit sofortiger Wirkung ist in der Bundesrepublik Deutschland ein vorläufiger und vollumfänglicher Aufnahmestopp für Migranten, die nicht unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fallen, durchzusetzen.

02. Bis zur wirksamen Sicherung der EU-Außengrenzen sind an den deutschen Außengrenzen unverzüglich Grenzkontrollen zur Verhinderung illegaler Grenzübertritte und zur Identitätsfeststellung einreisender Ausländer durchzuführen.

03. Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittstaat eingereist sind, sind bereits an der Grenze zurückzuweisen. Insofern ist das sogenannte Dublin-Verfahren für alle Asylbewerber gleichermaßen anzuwenden.

04. Die Identität von bereits in Deutschland befindlichen Ausländern ist zwingend festzustellen. Dazu sind unverzüglich die technischen, personellen und rechtlichen Grundlagen für ein zentrales Melderegister zu schaffen.

05. Hinsichtlich der Problematik der Abschiebung von Migranten, deren Identität nicht feststellbar ist, sollen bi- bzw. multilaterale Abkommen mit anderen Staaten getroffen werden, um so eine Rechtsgrundlage für die Abschiebung in diese Länder zu schaffen.

06. Der Familiennachzug ist mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Zuge einer Änderung des Asylrechts gänzlich abzuschaffen.

07. Behördliche Verfahren in Asylangelegenheiten dürfen zukünftig höchstens drei Monate dauern. Das Klagerecht von Asylbewerbern gegen Verwaltungsentscheidungen ist abzuschaffen.

08. Asylanträge sollen künftig ausschließlich in deutschen Botschaften oder in Transitzentren an den Außengrenzen der EU gestellt werden.

09. Die doppelte Staatsbürgerschaft wird abgeschafft.

10. Es soll ein restriktives Zuwanderungsgesetz geschaffen werden, das sich ausschließlich am Bedarf und an den Interessen der Bundesrepublik Deutschland orientiert. Eine Einwanderung in die Sozialsysteme oder den Niedriglohnsektor ist zu unterbinden.

11. Straffällig gewordene Asylbewerber, wiederholt straffällige Asylberechtigte oder straffällige Geduldete sind unverzüglich auszuweisen und abzuschieben. Ist eine Abschiebung aus sachlichen Gründen nicht möglich, sind diese Personen in Sicherungshaft zu nehmen. Dies gilt insbesondere für sogenannte islamistische Gefährder.

12. Die sogenannten Maghreb-Staaten Nordafrikas werden im Sinne des Artikels 16a Abs. 3 des Grundgesetzes als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.

13. Unter internationalem Schutz werden in Nordafrika und im Nahen Osten Schutzzonen eingerichtet. In diesen Schutzzonen sind unter internationaler Aufsicht Flüchtlingscamps einzurichten und mit finanziellen Hilfen zu unterstützen.

14. Die Bewohner ehemaliger Kriegs- und Bürgerkriegsregionen sollen beim Wiederaufbau ihrer Heimat umfassend unterstützt werden.

Meine Damen und Herren! Ich habe diesen Forderungskatalog aufgestellt, weil er ein umfassendes Gesamtpaket zur Lösung der derzeitigen Asylkrise darstellt und weil es sehr, sehr wichtig ist, dass diese Maßnahmen im Laufe der kommenden Monate und Jahre umgesetzt werden. Es ist ein umfassender Katalog für die Rettung und Bewahrung Deutschlands.