Ungebremste Migration auch während der Corona-Zwangsmaßnahmen: Ca. 1.000 „Flüchtlinge“ reisen jeden Monat über Griechenland nach Deutschland ein

Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass die durch zahlreiche Regierungen und NGOs absichtlich und umfassend herbeigeführte Migrationsagenda auch in Zeiten der Corona-Zwangsmaßnahmen keine Pause macht. Während die autochthone Bevölkerung mit völlig unverhältnismäßigen Zwangsmaßnahmen drangsaliert und sich mangels erlaubter touristischer Übernachtungsangebote noch nicht einmal im eigenen Land uneingeschränkt bewegen kann, sieht die Regierung seelenruhig dabei zu, wie jeden Monat ca. 1.000 sogenannter „Flüchtlinge“ über Griechenland nach Deutschland einreisen. Hierbei handelt es sich wohlgemerkt um bereits anerkannte „Schutzsuchende“, denen in Griechenland schon der entsprechende Status zugestanden worden ist. Im Januar und Februar diesen Jahres waren es bereits 2.100 Personen, die aus Griechenland eingereist sind und in Deutschland erneut Asylanträge stellten.

Einmal nach Deutschland gelangt, bleiben die meisten der nordafrikanischen Wirtschaftsmigranten und Glücksritter selbstverständlich hier – egal wie das neue Asylverfahren ausgeht. Diese Praxis nimmt bereits seit dem Sommer vergangenen Jahres zu. Nebenbei kommen noch jede Menge nicht als „Flüchtling“ anerkannte Personen über Griechenland nach Deutschland. Dass in diesem Fall schon der Grenzübertritt nach Deutschland illegal ist, scheint die Bundesregierung nicht weiter zu stören. Ganz im Gegenteil: Das Dublin-Verfahren regelt, dass Asylbewerber in jenem Land den Asylantrag zu stellen haben, in welchem Sie die EU betreten. Ist bereits eine unerlaubte Weiterreise erfolgt, muss der Antragssteller in das Land der Einreise zurückgebracht werden.

Deutschland wendet eben dieses Verfahren für alle Herkunftsländer und EU-Mitgliedsstaaten an – außer für Griechenland.

Bereits im Jahr 2020 kamen 7.100 Personen, die schon in Griechenland als „schutzberechtigt“ anerkannt wurden, nach Deutschland. Die entsprechenden Anträge wurden einfach nicht bearbeitet – ausgewiesen werden die Betroffenen jedoch auch nicht.

Im gesamten Jahr 2020 wurden ohnehin nur vier Personen nach Griechenland abgeschoben. Kein Wunder, urteilte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht doch, dass bereits anerkannte Flüchtlinge in Deutschland bleiben müssen, da ihnen in Griechenland „die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ drohe.

Angesichts dieser Praxis ist eine Sogwirkung sehr naheliegend. Die Bundespolizei beobachtet regelmäßig größere Gruppen, die mit dem Flugzeug direkt nach Deutschland fliegen oder zunächst in Warschau landen, um dann über die polnische Grenze einzureisen.

Die Regierung ist aufgefordert, diese Praxis umgehend zu unterbinden und eine weitere unkontrollierte Masseneinwanderung nach Deutschland zu verhindern.

Quellen:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article227760935/Sekundaermigration-Monatlich-kommen-1000-Fluechtlinge-aus-Griechenland.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/was-ist-das-dublin-verfahren–512046