+++ Abwasserzweckverband scheitert mit ungültiger Satzung +++ Beitragserhebung ungültig? +++

Eine im Jahr 2015 beschlossene Satzung des AZV Wipper-Schlenze wurde vom Verwaltungsgericht Halle für unwirksam erklärt. Seit 2015 erhebt jedoch dieser Verband auf der Grundlage genau dieser Satzung Beiträge für Neu- und Altanschlussnehmer. Die Bürgerinitiative gegen die nachträgliche Erhebung der Beiträge hat schon lange auf die Mängel in dieser Satzung hingewiesen. Nachdem tausende Privathaushalte und Gewerbetreibende massiv zur Kasse gebeten worden sind, gibt es immer noch keine zukunftsorientierte Lösung, die eine weitere nachträgliche Beitragserhebung ausschließt. Bei einer immer kleiner werdenden Landbevölkerung wird sich schon in wenigen Jahren die Frage stellen, wie teilweise überdimensionierte Anlagen finanziert werden können.

Anstatt immer wieder die Bürger und Gewerbetreibenden zu schröpfen, muss das Land eine vernünftige Lösung finden. Die Alternative für Deutschland ruft schon seit langem die Landesregierung auf, sich endlich diesem Problem zu stellen. Die Fehler der frühen 90er Jahre müssen behoben werden. Es kann nicht sein, dass zivilisatorische und gesellschaftliche Grundlagen wie zum Beispiel die Wasser- und Abwasserversorgung zu einem Luxusgut werden. Wasser und vor allem Abwasser wird für viele Menschen immer unerschwinglicher. In Zukunft werden immer mehr Menschen sich zweimal überlegen, ob sie den Wasserhahn aufdrehen.

Die Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen streitet zwar über Seilbahnen, die im Oberharz gebaut, beziehungsweise nicht gebaut werden. Aber beim Thema Abwasserzweckverbände, das viele Menschen direkt betrifft, hört man nicht viel. Die AfD ist gegen eine weitere, nachträgliche Erhebung von Beiträgen, die die leeren Kassen der Verbände füllen soll. Das Traurige ist, dass die Vorstände aus Bürgermeistern und anderen Politikern bestehen und eigentlich die Interessen der Bürger vertreten müssten. Stattdessen vertreten sie die Interessen der Unternehmen, die an der Wasserwirtschaft verdienen.

Quelle: http://www.mz-web.de/…/abwasserbeitraege-zweckverband-wippe…

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