+++Über 70 000 000 Euro für Unterkünfte von Asylanten und Zuwanderern+++

Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt vom 10.03.2017, hinsichtlich der Anmietung von externen Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung, brachte die eklatante Misswirtschaft der Landesregierung zum Vorschein.

Die Kleine Anfrage belegt zum einen die Höhe der Kosten 2016, sowie die Leerstandskosten des gleichen Jahres und wagt eine Prognose für den kommenden zwei Jahre, 2017 und 2018. Allein für den Landkreis Saalekreis belaufen sich die Kosten für 2016 auf 11.378.013,87 €, die Leerstandskosten belaufen sich auf 3.235.378,45 €. Die finanziell bereits überbelasteten Kommunen sehen sich nunmehr mit Summen konfrontiert die an anderer Stelle erst „erwirtschaftet“, sprich eingespart, werden müssen. Finanzielle Aufwendungen die im Zuge der Asylkatastrophe und der damit einhergehenden ungehinderten Einwanderung Unberechtigter auf die Landkreise abgewälzt wurden.

Der Steuerzahlerbund verwies bereits in seinem aktuellen Schwarzbuch auf einen Fall in Genthin, bei dem vom Land Sachsen-Anhalt ein ehemaliger Supermarkt, für die Unterbringung von Flüchtlingen, angemietet wurde, der bis heute nicht genutzt werden kann. Die Mietkosten belaufen sich bei dieser Immobilie für drei Jahre auf 800.000 €. Auch hier wurde durch eine Kleine Anfrage der AfD die dubiose Vermietungspraxis öffentlich gemacht.

Die aktuelle Anfrage fasst nun eine Auflistung aller Landkreise zusammen. Trauriger Spitzenreiter ist hierbei die Landeshauptstadt Magdeburg, bei der sich die Kosten für die Anmietung von externen Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung auf 14.405.000,00 € belaufen. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte sich Oberbürgermeister Trümper (parteilos) hinsichtlich der leerstehenden Flüchtlingsunterkünfte zu Wort gemeldet. Der Leerstand kostet die Stadt jeden Monat rund 198.000 Euro.

Für den Landkreis Börde belaufen sich beispielsweise die Kosten für 2016 auf 11.855.834,00 €, die Leerstandkosten für 2016 umfassen 771.227,72 €.

Zum anderen zielte die aktuelle Kleine Anfrage darauf, heraus zu finden mit welchen Vertragspartnern Mietverträgen geschlossen wurden. Hierbei blieb die Landesregierung aus datenschutzrechtlichen Bedenken allerdings eine Antwort schuldig. „Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Bei der Beantwortung […] dieser Kleinen Anfrage stehen allerdings datenschutzrechtliche Belange der Geschäfts- und Vertragspartner der Landkreise und kreisfreien Städte entgegen.“

Das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes:

http://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/fall-details/news/ein-leerer-supermarkt-und-das-land-zahlt/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=22d848c9d74a499c3c6685cab631035b

Kleine Anfrage „Kosten der Anmietung externer Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung“:

http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d1129aak.pdf

Kleine Anfrage „Flüchtlingsunterkunft Genthin“:

http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d0814aak.pdf

Oberbürgermeister Trümper:

http://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/leerstand-fluechtlingsunterkuenfte-sachsen-anhalt-100.html